Der Mietpreis / Endpreis kann höher ausfallen als der oben aufgeführte Preis (z.B. durch Verlängerung der Mietdauer, Verunreinigungen, Schäden Bussen etc.)
Mit ihrer Unterschrift auf diesem Vertrag bestätigen Sie, dass Sie mit dem Mietvertrag einverstanden sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Führerausweis: Kategorie B
Mietpreis / MWST
Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt in Bar zu begleichen. Alle Preise verstehen sich inkl. MWST.
Kilometeranzahl
Die zulässige maximale Kilometerleistung pro Tag beträgt 300 KM. Eine Überschreitung dieser Kilometeranzahl ist ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Vermietergestattet. In solchen Fällen kann auch eine unbeschränkte Kilometeranzahl genehmigtwerden. Bei Überschreitung der Kilometer wird 2.50 – € pro zusätzlichem Kilometer verrechnet.
Bei Buchungen per E-Mail oder Telefon haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (gemäß § 11 FAGG)
Reservationen und Stornierungen
Reservationen sind per E-Mail sowie auch telefonisch möglich. Auf Wunsch des Mieterskönnen die Reservationen auf elektronischem Weg bestätigt werden. Reservationen, welche nicht eingehalten werden können, müssen bis spätestens 48h vor Beginn der Mietzeit annulliert werden. Ansonsten ist der gesamte Betrag geschuldet. Dies gilt auch bei Nichtbenutzung.
Haftungsausschlüsse
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung bei Bussen. Missachtung desStrassenverkehrsgesetzes oder anderen Verkehrsdelikten. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Vermieter ist verpflichtet Fahrerauskunft gegenüber Behörden zu geben. Bei Fällen wie Beschlagnahmung oder anderen Gründen, weshalb das Fahrzeug nicht mehr bewegt/vermietet werden kann, tritt folgende Regelung in kraft:
- Die ersten 5 Tage (1-5 pro Tag): 450, – €
- Darauffolgende 5 Tage (6-10 pro Tag): 350, – €
- Jeder weitere Tag (11-X pro Tag): 250, – €
Vorbehalte/Ausschlüsse
Der Vermieter behalt sich das Recht vor, die Mietfahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Für bestehende Reservationen werden mit dem Mieter neue Termine vereinbart. Beidseitig entstehen keine Mehrkosten. Gleiches gilt für Ausfälle aufgrund unvorhersehbarer Fahrzeug Defekte vor Mietbeginn.
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Schadenfälle
Der Mieter verpflichtet sich Unfälle und Schadenfälle jeglicher Art unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet einen Polizeireport erstellen zu lassen.
Versicherung
Die Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten. Der Selbstbehalt beträgt bei:
• Haftpflicht: 2000, – €
• Teilkasko: 0 , – €
• Vollkasko: 5000, – €
Zusätzlich behält sich der Vermieter einen Schadensanspruch von 1000,- € für die Umtriebe und Mietausfälle offen. Schäden bei Unfällen bis zu den oben genannten Summen, gehen immer zu Lasten des Mieters
Die Kasko Versicherung greift nur bei Unfällen. Schäden am Fahrzeug durch Z.B. Parken (Schäden an der Front u.a.; Kratzer oder ähnliches) und andere selbstverschuldete Schäden gehen z u Lasten des Mieters. Der Vermieter ist dazu berechtigt, die ungefähren Kosten der Reparatur abzuschätzen.
Dieser Betrag ist bei Rückgabe des Fahrzeugs i n bar fällig und wird anschliessend mit den tatsächlichen Reparaturkosten verrechnet (höhere Reparaturkosten als geschätzt sind möglich und werden im Nachgang in Rechnung gestellt).
Nicht versichert sind ausserdem:
Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden sowie auch mechanische und elektronische Schäden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren entstanden sind (deaktivieren ESP usw.) Für Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc. verursacht werden, haftet der Mieter. Alkohol trinken vor oder während der Mietzeit ist verboten. Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (0.5 Promille sowie 0.0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden komplett vom Mieter übernommen. Die Kosten werden verrechnet und sind sofort zu begleichen.
Alle unsere Fahrzeuge sind mit einem GPS-Tracker ausgestattet.
Inkasso und Zahlungsverzug
Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, die Forderung an ein
Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. In diesem Fall können zusätzliche
Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und gesetzliche Verzugszinsen (derzeit ca. 4 % jährlich bei Verbrauchern) entstehen. Diese Kosten richten sich nach den in Österreich geltenden Gesetzen und dürfen nur verlangt werden, wenn sie tatsächlich anfallen und angemessen sind
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Ausland
Das Mietfahrzeug darf nur in Österreich gefahren werden. Verstösse werden mit einer Vertragsstrafe von 1000, – € geahndet. Wenn im Ausland jegliche Schäden vorkommen, ist der Mieter verpflichtet die Kosten für das geschädigte Fahrzeug zu begleichen. (z.B. Abschleppen, Reparaturen etc.)
Verbote
Das ESP darf während der kompletten Mietdauer des Fahrzeuges nicht deaktiviert werden. Ebenfalls verboten ist das Fahren mit geöffneten Auspuffklappen, Autorennen, ¼ Rennen, driften und alles andere in dieser Art, sowie die Teilnahme an Rennsport Veranstaltungen. Bei daraus resultierenden Schadenfällen besteht keine Versicherung und die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Der Vermieter behält sich zusätzlich eine Umtriebs Entschädigung i.H.v. 500, – € vor.
Rauchen, Essen und Trinken im Auto ist ebenfalls verboten, sowie das Parkieren in Tiefgaragen und engen Parkplätzen.
Verkehrsübertretungen/ Gebühren
Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen, Mautgebühren und aller anderen ähnlicher Kosten. Der Vermieter teilt auf Anfrage den Behörden die Personaldaten des Fahrzeuglenkers bzw. -mieters mit. Die jeweilige Behörde wendet sich dann direkt an den Mieter, für den entstandener Aufwand wird eine feste Bearbeitungsgebühr von 100, – € in Rechnung gestellt.
Übergabe/ Rückgabe
Die Übergabe und Rückgabe erfolgt an den Geschäftsräumen des Vermieters, Bei der Übergabe, wie auch bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs, wird jeweils ein Zustandsprotokoll erstellt. Allfällige Schäden werden in diesem Protokoll vermerkt. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vor Rückgabe mit Bleifrei 98 oder V-Power vollzutanken. Der Tankbeleg muss mitgebracht werden! Der Vermieter ist berechtigt, allfällige Schäden bis sieben Arbeitstage nach Rückgabe zu beanstanden.
Fehlmanipulationen
Schäden am Mietfahrzeug durch Überdrehen des Motors, Überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifen Verschleiss sowie jegliche Art der Fehlmanipulation gehen zu Lasten des Mieters. Diese Schäden können mittels Testgerät genau nachgewiesen werden und werden in Rechnung gestellt.
Fahren einer Drittperson
Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen. Drittfahrer sind dem Vermieter bei Vertragsschluss zu nennen.
Vertragsverletzung
Der Mieter haftet für die Mehrkosten, die aus Missachtung der AGBs entstehen. Diese betragen mindestens 1000, – € .
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Profiltiefenveränderung und Pauschale:
Für jede Veränderung der Profiltiefe um 0,5 mm wird eine Pauschale von 220 € pro Millimeter berechnet. Das bedeutet, dass für eine Veränderung der Profiltiefe um bis zu 2 mm, wie im Übergabeprotokoll dokumentiert, eine Gebühr von 440 € fällig wird.
Verschlechterung der Reifensicherheit:
Sollte der Mieter das Fahrzeug mit einem Profil zurückgeben, dessen Zustand das Fahrzeug für den nächsten Mieter unsicher macht, und somit die Fahrt unmöglich wird, wird der komplette Satz der Hinterreifen dem Mieter in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird auch der entgangene Mietpreis für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs dem Mieter berechnet.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechen für den Fall, das sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Vermieters vereinbart. Der Vermieter ist berechtigt, wahlweise am Sitz des MietersKlage einzureichen.
Mit ihrer Unterschrift auf diesem Vetrag bestätigen Sie, dass Sie mit dem Mietvertrag und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden sind. (alle 5 Seiten)
