Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen der LM Race Autovermietung (lt. österreichischem Recht)


1. Vertragsabschluss und Lenkerregelung Der Mietvertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung zustande und ist verbindlich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur den im Vertrag angegebenen Personen erlaubt. Wird ein zusätzlicher Lenker eingetragen, so haftet der Hauptmieter für dessen Verhalten. Eine Weitergabe an Dritte, auch unentgeltlich, ist unzulässig und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.


Kilometerregelung – abhängig von der Mietdauer
Je nach Mietdauer sind folgende Kilometer im Preis inkludiert:

  • 1 Stunde bis 1 Tag: 160 km inklusive
  • 1 voller Tag: 200 km inklusive
  • 2 Tage: 400 km inklusive
  • 3 bis 6 Tage: 650 km inklusive
  • 7 bis 13 Tage: 800 km inklusive
  • 14 bis 20 Tage: 1.000 km inklusive
  • 21 bis 30 Tage: 1.600 km inklusive

Ab 31 Tagen: individuelle Vereinbarung oder Paket mit 2.000 km inklusive


2. Fahrzeugübernahme und Pflichten des Mieters

Der Mieter muss bei Übernahme einen gültigen Führerschein, ein anerkanntes Zahlungsmittel sowie ein amtliches Ausweisdokument vorlegen. Das Fahrzeug wird vollgetankt und im technisch einwandfreien Zustand übergeben. Es ist in gleichem Zustand retourzugeben. Fehlender Kraftstoff wird mit EUR 3,90 pro Liter verrechnet. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit mindestens Super Plus 98 bis 102 Oktan zu tanken.

Mehrkilometer werden pauschal mit EUR 2,50 pro Kilometer berechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu nutzen, regelmäßig auf Verkehrssicherheit, Reifendruck und Füllstände zu achten und alle gesetzlichen Vorgaben zu befolgen. Der Gebrauch unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten.

Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs wird dieses auf Schäden und Abnutzung kontrolliert. Stellt sich heraus, dass Schäden oder übermäßiger Verschleiß auf unsachgemäße oder mutwillige Nutzung zurückzuführen sind, so haftet der Mieter vollumfänglich für die dadurch entstandenen Kosten. Grundlage hierfür bilden insbesondere die §§ 1295 ff ABGB (Schadenersatz) und § 1325 ABGB (Herabsetzung des Wertes bei Sachbeschädigung).

Verkehrsstrafen, die während der Mietdauer anfallen, werden dem Mieter weiterverrechnet.


3. Nutzungseinschränkungen Das Fahrzeug darf nicht für Rennen, Fahrtrainings, Drifts, Burnouts oder Launch-Control-Starts verwendet werden. Jegliche Zuwiderhandlung wird rechtlich geahndet, insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 1295 ff ABGB (Schadenersatz) sowie StGB (z. B. § 83 ff über Verletzungen der Straßenverkehrsordnung). Wird keine unmittelbare rechtliche Klärung möglich, wird zumindest die vollständige Bezahlung der Abnutzung (z. B. Reifenverschleiß, Bremsen, Kupplung etc.) dem Mieter in Rechnung gestellt.

Das Fahrzeug darf nur innerhalb Österreichs, Deutschlands und der Schweiz bewegt werden. Fahrten in andere Länder sind vorher individuell anzufragen und bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.


4. Versicherung und Schadenregulierung Unser Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt von EUR 5.000 pro Schadensfall. Die Vermietungsgesellschaft behält sich vor, bei geringfügigen Schäden auf die Inanspruchnahme der Versicherung zu verzichten. In jedem Schadensfall wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 800,00 verrechnet, sowie etwaiger Mietausfall lt. Preisliste.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Mieter vollumfänglich. Glasschäden unterliegen einem reduzierten Selbstbehalt von EUR 550,00 und EUR 300,00 Bearbeitungsgebühr.


5. Verhalten im Schadensfall Bei technischen Defekten oder Unfällen ist die Vermieterin umgehend zu informieren. Unfälle müssen der Polizei gemeldet und umfassend dokumentiert werden (inkl. Skizze und Zeugenangaben). Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben.


6. Fahrzeugrückgabe und Zahlungsmodalitäten Die Rückgabe hat pünktlich, sauber (innen wie außen) und am vereinbarten Ort zu erfolgen. Bei verspäteter Abgabe gelten Staffelungen: bis 29 Minuten kostenfrei, 30–59 Minuten = 60 % des Tagessatzes, ab 60 Minuten = 110 % des Tagessatzes. Eine Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen.


7. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch falsche Bedienung, unsachgemäße Nutzung oder Überbeanspruchung entstehen. Bei nicht genehmigter Weitergabe des Fahrzeugs haftet der Mieter solidarisch mit dem unberechtigten Lenker.


8. Außerordentliche Kündigung Die Vermieterin kann bei groben Vertragsverstoß (z. B. missbräuchliche Nutzung, Straftaten, falsche Angaben) den Vertrag fristlos kündigen.


9. Datenschutz und Auskunfteien Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Schadenbearbeitung und Bonitätsprüfung (z. B. KSV) einverstanden.


10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Es gilt österreichisches Recht, insbesondere die Bestimmungen des ABGB (§§ 859 ff), UGB, KSchG, StVO, StGB und VersVG. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der LM Race Autovermietung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht.


11. Stornobedingungen Bei einer Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Tagesmietpreises in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 7 Tagen bis zu 1 Stunde vor Mietbeginn, wird der gesamte Tagesmietpreis zu 100 % fällig. Erfolgt keine Stornierung und das Fahrzeug wird nicht abgeholt, bleibt der volle Mietpreis geschuldet. Ein Nachweis über geringeren Schaden bleibt dem Mieter vorbehalten.


12. Vertragliche Regelung bezüglich Profiltiefenveränderung bei Drifts, Burnouts und Launch Control
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Insbesondere bei der Nutzung des Fahrzeugs in Situationen wie Drifts, Burnouts oder der Anwendung von Launch Control ist eine Veränderung der Profiltiefe des Reifens zu erwarten.

Verpflichtung zur Rückgabe in einem sicheren Zustand:
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Reifen in einem Zustand zurückzugeben, der die Fahrtauglichkeit und Sicherheit gewährleistet. Sollte dies nicht der Fall sein, werden entsprechende Gebühren zur Kompensation des durch die Veränderung verursachten Schadens fällig.

Profiltiefenveränderung und Pauschale:
Für jede Veränderung der Profiltiefe um 0,5 mm wird eine Pauschale von 220 € pro Millimeter berechnet. Das bedeutet, dass für eine Veränderung der Profiltiefe um bis zu 2 mm, wie im Übergabeprotokoll dokumentiert, eine Gebühr von 440 € fällig wird.

Verschlechterung der Reifensicherheit:
Sollte der Mieter das Fahrzeug mit einem Profil zurückgeben, dessen Zustand das Fahrzeug für den nächsten Mieter unsicher macht, und somit die Fahrt unmöglich wird, wird der komplette Satz der Hinterreifen dem Mieter in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird auch der entgangene Mietpreis für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs dem Mieter berechnet.


Wichtiger Hinweis Unser Fahrzeug ist leistungsstark. Eine Einweisung erfolgt vor jeder Miete. Nur erfahrene Fahrer dürfen das Fahrzeug übernehmen. Bei Beschlagnahmung durch die Polizei aufgrund von Fehlverhalten haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall.

Gute Fahrt wünscht das Team von LM Race.